Motion „Einführung eines bargeldlosen Zahlungssystems zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialhilfegeldern durch Asylsuchende und andere Bezüger“

Obwohl viele Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt und zu Recht unterstützt werden, sind wir leider zunehmend mit erheblichen Missbräuchen konfrontiert. So werden Asylsuchende und Flüchtlinge genötigt, beträchtliche Teile der erhaltenen Gelder an Dritte weiterzuleiten, um Schlepperschulden zu tilgen, die Regierung des Heimatstaats und sogar Widerstandskämpfer zu unterstützen.

Nach geltendem Recht werden Sozialhilfeleistungen durch Bargeld, Gutscheine, Naturalien oder durch Bezahlung von Rechnungen ausgerichtet. Ein bargeldloses elektronisches Zahlungssystem ist nicht vorgesehen. Es ist daher ein Gebot der Stunde, ein einfaches und praktikables Karten-Zahlungssystem für bestimmte Gruppen von Sozialhilfebezügern, insbesondere für Asylsuchende einzuführen, um Barbezüge durch diese zu unterbinden oder zumindest stark einzuschränken. Dadurch werden Zweckentfremdungen von Sozialhilfegeldern minimiert, Erpressungen durch Dritte reduziert und die Schwachen, insbesondere Frauen und Kinder, geschützt.

Wir sind uns bewusst, dass es kein absolut missbrauchsicheres System geben wird – aber wir können den Missbrauch massiv erschweren. Tun wir endlich etwas und nutzen wir die neuen Technologien hier und jetzt im Thurgau!

Zum Vorstoss: MO Einführung bargeldloses Zahlungssystems zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialhilfegeldern durch Asylsuchende und andere Bezüger

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