Interpellation “Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger”

Unsere Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz lebenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Bei einer Notlage handelt es sich um eine akute, aber zeitlich befristete Situation. Genau dafür wurde die Sozialhilfe geschaffen: Um Menschen in Not zu helfen und Notlagen zu mildern.

Die Realität sieht leider zunehmend anders aus. Nicht selten handelt es sich bei den Sozialhilfebezügern auch um Ausländer, denen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden könnte. Es gilt daher gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen über die Anzahl von Langzeit-Sozialhilfebezügern, den durchschnittlichen jährlichen Unterstützungsbeitrag pro Person und den Ausländeranteil (inkl. Aufenthaltsstatus). Bei den Ausländern interessiert zudem, ob sie je Steuern bezahlt haben, wieso ihnen das Aufenthaltsrecht nicht entzogen wurde und ob ihnen gar noch ein Familiennachzug bewilligt wurde. Von Interesse ist auch, wie viele Personen aus dem Asylbereich stammen, deren Kosten der Bund (zwischenzeitlich) nicht mehr vergütet.

Zum Vorstoss: IP Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz