Im Zusammenhang mit der jüngsten Eskalation im „Fall Hefenhofen“ stellt sich die Frage, weshalb es so weit kommen konnte. Unverständlich ist, wieso das Veterinäramt trotz offenkundiger Missstände und einem rechtskräftigen Teil-Tierhalteverbot so lange nicht gehandelt hat, sieht doch das Tierschutzgesetz griffige Massnahmen ausdrücklich vor, insbesondere die unverzügliche Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere.
Gehandelt wurde erst am 7. August 2017, als alle Tiere – darunter 93 Pferde – unter Druck der Öffentlichkeit superprovisorisch beschlagnahmt wurden. Damit blieb das wegen Verfahrensfehlern des Veterinäramts nicht vollstreckbare Total-Tierhalteverbot 34 Monate und das vollstreckbare Teil-Tierhalteverbot 48 Monate lang toter Buchstabe. Missstände also nicht nur beim fraglichen Tierhalter, sondern auch bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?
Zum Vorstoss: IP Missstände bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?