Interpellation “Missstände bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?”

Im Zusammenhang mit der jüngsten Eskalation im „Fall Hefenhofen“ stellt sich die Frage, weshalb es so weit kommen konnte. Unverständlich ist, wieso das Veterinäramt trotz offenkundiger Missstände und einem rechtskräftigen Teil-Tierhalteverbot so lange nicht gehandelt hat, sieht doch das Tierschutzgesetz griffige Massnahmen ausdrücklich vor, insbesondere die unverzügliche Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere.

Gehandelt wurde erst am 7. August 2017, als alle Tiere – darunter 93 Pferde – unter Druck der Öffentlichkeit superprovisorisch beschlagnahmt wurden. Damit blieb das wegen Verfahrensfehlern des Veterinäramts nicht vollstreckbare Total-Tierhalteverbot 34 Monate und das vollstreckbare Teil-Tierhalteverbot 48 Monate lang toter Buchstabe. Missstände also nicht nur beim fraglichen Tierhalter, sondern auch bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?

Zum Vorstoss: IP Missstände bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?

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