Einfache Anfrage “Kinder- und Zwangsehen im Thurgau”

Im Zuge der Einwanderung aus fremden, vor allem islamischen Kulturkreisen gibt es leider auch bei uns immer mehr Fälle von sogenannten Kinder- und Zwangsehen – also Ehen, bei denen der eine Ehegatte minderjährig oder die Ehe nicht freiwillig eingegangen ist. Das dürfen wir in der Schweiz nicht akzeptieren!

Was aber passiert, wenn verheiratete Minderjährige oder Zwangsverheiratete in die Schweiz einwandern oder in der Schweiz wohnhafte Mädchen und Frauen im Ausland minderjährig oder zwangsweise verheiratet werden? Der Bundesrat hat auf eine parlamentarische Anfrage am 23. November 2016 geantwortet, dass Zwangsehen von Minderjährigen in der Schweiz in jüngster Zeit zugenommen haben. Es stellt sich daher die Frage, wie konsequent im Kanton Thurgau gegen diese besorgniserregende Entwicklung vorgegangen wird.

Zum Vorstoss: EA Kinder- und Zwangsehen im Thurgau

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